Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für die Schlafstrandhäuser Stranddroom.
Eingetragen bei der kamer van koophandel in Middelburg unter der Nr. 22042747. 

1. Reservieren

Eine Reservierung kann sowohl digital per online-Formular, schriftlich oder telefonisch erfolgen
und ist für den Mieter und für Stranddroom, sofern das Objekt verfügbar ist, bindend.

2. Finanzielle Regelungen

a. Nach der Reservierung des Ferienaufenthalts und des Zeitraums erhält der Mieter die Reservierungsbestätigung und Rechnung.
40% der Mietsumme ist innerhalb von 14 Tagen an Stranddroom zu überweisen. Der Rest ist spätestens 6 Wochen vor der Ankunft zu bezahlen.
b. Bei einer Reservierung innerhalb von 8 Wochen vor der Ankunft ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
c. Bei einer Reservierung innerhalb von 1 - 3 Wochen vor der Ankunft ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu zahlen.
d. Verspätete Zahlung kann eine Annullierung der Reservierung zur Folge haben.
e. Überweisungskosten trägt der Mieter.
f. Nicht inklusive sind
- 15 Euro für Reservierungskosten.
- 2,50 Euro Kurtaxe pro Person und Tag.

g.Die Kaution in Höhe von € 200,00 ist im Rechnungsbetrag enthalten und wird innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Abreisse auf das bei der Buchung angebene Konto zurückerstattet, sie wird im Falle von Schäden oder Mangeln während des Aufenthalts einbehalten.

3. Rechte und Pflichten des Vermieters

a. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt gereinigt und
in gutem Zustand an den Mieter zu übergeben.
b. Der Vermieter darf den Mietgegenstand zu jeder angemessenen Zeit besichtigen oder
durch Mietinteressenten besichtigen lassen.
c. Der Vermieter darf nach Abschluss des Mietvertrages keine Änderungen an der Möblierung oder der Ausstattung der gemieteten Räume vornehmen, die die Qualität oder den Komfort vermindern.

4. Rechte und Pflichten des Mieters

a. Der Mieter ist sich der Lage und der Einrichtung des Mietgegenstands vollkommen bewusst.
b. Pro gebuchtem Urlaubsaufenthalts sind nur so viele Personen erlaubt wie auf der
Webseite des Vermieters angegeben.
Das Bewohnen durch eine Gruppe von Personen, die jünger sind als 23 Jahre, ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.
c. Der Mieter darf den Mietgegenstand weder an Dritte vermieten oder verleihen noch darin mehr
Personen übernachten lassen, als dies im Vertrag vereinbart wurde, es sei denn, der Vermieter
gibt seine Zustimmung. Bei Überschreitung der Personenzahl ohne Zustimmung des Vermieters
wird der Vertrag als aufgelöst angesehen.
d. Der Mieter wird den Mietgegenstand wie ein guter Hausherr benutzen und ordentlich und
sauber unter Beachtung der Hausordnung bewohnen. Dabei verpflichtet er sich, alle Schäden – mit Ausnahme der Gefahren von durch ihn verursachtem Brand – die durch Fahrlässigkeit am Mietgegenstand, der Ausstattung, dem Hausrat oder sonst wie entstanden sind, direkt zu vergüten.
Das gilt auch für den Verlust von einzelnen Teilen des Mietgegenstandes, der Ausstattung oder des Hausrats.
e. Auch trägt der Mieter die Verantwortung für seine Familie und Gäste. Die Beweislast liegt bei ihm. Alle Gäste müssen sich an die Hausordnung halten.
f. Die Pflicht zur Schadensvergütung gilt auch bei Verlust von Hausinventar oder anderen zum Mietobjekt gehörenden Gegenständen.
g. Der Mieter erklärt, dass er haftpflichtversichert ist.
h. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit dem darin befindlichen Inventar nach Ablauf der Mietzeit sauber und in gutem Zustand abzuliefern.
i. Haustiere sind in unseren Strandschlafhäusern nicht erlaubt.
j. Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich als Ferienverbleib und vor allem nicht beruflich oder betrieblich nutzen.
k. Es ist nicht erlaubt, im Mietobjekt andere Geräte zum Kochen oder Waschen zu gebrauchen als die, die vom Vermieter angebracht oder aufgestellt sind.
l. Der Mieter darf keine Musik- und Lärmbelästigung für die Umgebung verursachen.

5. Allgemeine Bestimmungen

a. Das Mietobjekt wird dem Mieter durch die Aushändigung des Hausschlüssels übergeben.
b. Das Ferienobjekt muss am Ankunftstag bis spätestens 18:00 Uhr bezogen werden, wenn keine anderen Absprachen getroffen wurden. Mieter, die nicht rechtzeitig ankommen können, sind verpflichtet, den Vermieter hiervon in Kenntnis zu setzen.
c. Der Mieter bestätigt bei Ankunft den ordentlichen Unterhaltungszustand des Mietgegenstands. Eventuelle Beschwerden in Bezug zum Mietobjekt müssen direkt zum Anfang der Mietzeit mit dem Vermieter aufgenommen werden, um es dem Vermieter zu ermöglichen, möglichst direkt eine Lösung zu finden.
d. Eventuelle zusätzliche Kosten sind vorab schriftlich im Mietvertrag anzugeben.
e. Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Diebstahl, Beschädigung von Eigentum des Mieters
oder Unfälle oder Verletzungen, abgesehen von Fällen bei Schuld seinerseits. In diesem Fall kann der Vermieter allerdings nicht für eine höhere Entschädigung in Anspruch genommen werden als eine normale Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen Deckung bieten würde.
f. Der Mieter stellt STRANDDROOM von allen Ansprüchen bei Schäden Dritter frei, die Folge sind von Handeln oder Unterlassen des Mieters selbst, anderer Nutzer, seiner Mitreisenden oder Dritter, die sich mit seiner Zustimmung in Stranddroom aufhalten.
g. Am Abreisetag ist das Haus bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die genaue Zeit spricht der Mieter einen Tag vorher mit dem Vermieter ab.

6. Rechtliche Option

a. Jede Reservierung kann innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab Reservierungsdatum, annulliert werden. Dies ist zuerst telefonisch zu melden und danach unter Beifügung der Reservierungsbestätigung per eingeschriebenen Brief zu bestätigen.
b. Bei einer Annullierung nach diesen 7 Tagen gelten die Annullierungsbestimmungen unverändert (siehe Punkt 7).
c. Bei Reservierung innerhalb von 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit besteht dieses Optionsrecht nicht, und es gelten die normalen Annullierungsbestimmungen unter Punkt 7.

7. Annullierung durch den Mieter

a. Eine Annullierung ist zuerst telefonisch STRANDDROOM zu melden und danach per mail unter Beifügung von der Reservierungsbestätigung.
b. Bei Annullierung nach 8 Tagen und bis 3 Monaten vor dem Beginn der Mietzeit werden 15% der Mietsumme in Rechnung gebracht.
c. Bei Annullierung zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor dem Beginn der Mietzeit werden 50% der Mietsumme in Rechnung gebracht.
d. Bei Annullierung zwischen 1 Monat und 1 Woche vor Beginn der Mietzeit werden 90% der Mietsumme in Rechnung gebracht.
e. Bei Annullierung später als 1 Woche vor dem Beginn der Mietzeit werden 100% der Mietsumme in Rechnung gebracht.
f. Zusätzlich werden bei einer Annullierung die Annullierungskosten á € 18,- in Rechnung gebracht.

8. Vertragsauflösung

a. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass eine Mahnung oder richterliches Einschreiten notwendig ist, wenn
- bei Anfang der Mietzeit nicht die volle Mietsumme bezahlt ist,
- der Mieter den Mietgegenstand vorzeitig verlässt,
- der Mieter es versäumt, den Mietgegenstand an dem Tag, an dem die Mietperiode beginnt, vor 20:00 Uhr zu beziehen, ohne dass er schriftlich, telefonisch oder digital mitgeteilt hat, dass er den Mietgegenstand später in der Mietzeit beziehen wird;
- der Mieter den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und/oder der Hausordnung nicht nachkommt.
b. Das Verlassen des Mietobjekts führt zum Verlust aller Ansprüche auf Kompensation oder Vergütung.

9. Streitigkeiten

a. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nur auf dem Rechtsweg geschlichtet werden können, werden durch den dafür zuständigen Richter in Middelburg entschieden.

10. Sonstiges/Haftung

a. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Schäden, welcher Art auch immer, die während oder in Folge eines Aufenthalts in diesem Mietobjekt entstehen.
b. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Unfälle/Verletzungen von Personen, die entstehen können durch Naturelemente, welcher Art auch immer, während oder für des Aufenthalts in einem der Häuser.
c. Den Vermieter trifft keine Verantwortung für Unannehmlichkeiten oder Belästigungen durch Dritte.
d. Der Mieter hat sich an alle übrigen Hausregeln zu halten, die in die Willkommensmappe der Strandschlafhäuser aufgenommen sind.
e. Für den Mietvertrag gilt niederländisches Recht.
f. Unvorhergesehene Umstände irgendwelcher Art
g. Der Vermieter ist von der 100% Rückerstattung des Mietobjekts befreit, wenn eine Regierung ein Reiseverbot erlassen hat.
Der Vermieter wird eine andere Vereinbarung treffen, die vom Vermieter festgelegt wird.
h. Der Vermieter haftet nicht, wenn während Ihres Aufenthalts Sandnachfüllarbeiten durchgeführt werden.
I. Der Vermieter kann nicht für den Ausbruch einer Epidemie / Pandemie zur vollständigen Rückerstattung haftbar gemacht werden.